Allgemeine Geschäftsbedingungen finaldream productions

1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen der Firma finaldream productions, mit Vertragspartnern, nachfolgend “Kunde” genannt. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne das es einer nochmaligen und ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden nur nach eigenständiger, schriftlicher Bestätigung akzeptiert.
  2. Die finaldream productions erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, Webdesign, Webentwicklung, sowie in der Planung und Durchführung dieser Projekte. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus Angeboten, Aufträgen, Projektbeschreibungen, Projektverträgen, deren Anlagen, sowie Leistungsbeschreibungen von finaldream productions.
  3. Alle Vereinbarungen die zwischen der finaldream productions und dem Kunden, zum Zweck eines Auftrages und dessen Ausführung getroffen werden, sind schriftlich zu vereinbaren. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform zu ihrer Wirksamkeit.
  4. Die finaldream productions ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeine Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie z.B. Preislisten usw. zu ändern.
  5. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, so werden diese wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so kann die finaldream productions mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Kündigt die finaldream productions nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgeführt.
  6. Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten der finaldream productions unter: www.finaldream.de/agb verfügbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird vom Kunden als hinreichende Bekanntgabe im Sinne von (1.2) anerkannt.

2. Auftrag

  1. „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die Erbringung von Leistungen der finaldream productions (Auftragnehmer) gegenüber dem Kunden (Auftraggeber).
  2. Für den Auftrag gelten ausschließlich die AGB, sowie die Preise der finaldream productions, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.
  3. Die Entgegennahme, Abwicklung und Abrechnung der Aufträge erfolgt durch die finaldream productions. Im Verhältnis zur finaldream productions, trägt allein der Auftraggeber die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die erbrachten Leistungen.

3. Vertragsschluss und Kündigung

  1. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen, tritt der Vertrag grundsätzlich mit seiner Unterzeichnung zustande.
  2. Abgegebene Angebote der finaldream productions sind in jedem Fall freibleibend.
  3. Der Vertrag wird für die genannte Vertragslaufzeit geschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von 3 Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden.
  4. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
  5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die finaldream productions, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die finaldream productions resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
  6. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Serviceverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  7. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.
  8. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

4. Abnahme und Gewährleistung

  1. Die finaldream productions informiert den Kunden, sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der finaldream productions binnen 5 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang einer entsprechenden Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, die die Leistung wesentlich beeinträchtigen und daher für den Kunden nutzlos machen. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die von der finaldream productions erbrachte Leistung (auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden) als mangelfrei abgenommen.
  2. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei der finaldream productions. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt 1 Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die finaldream productions resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

5. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

  1. Die Zahlung erfolgt aufgrund Rechnungsstellung durch die finaldream productions. Die Rechnungsstellung über laufende Dienstleistungen erfolgt zu von der finaldream productions frei zu bestimmenden bzw. vertraglich vereinbarten Zeiten. Dies gilt für erbrachte und zukünftige Leistungen, welche die finaldream productions dem Kunden mitteilt.
  2. Die Rechnungsstellung über einmalige Leistungen erfolgt nach Erbringung der Leistung durch die finaldream productions. Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 3. Tag nach Absendung bei der finaldream productions, egal ob sie per Post oder E-Mail versandt wird.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die finaldream productions über den Betrag verfügen kann, im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist.
  4. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die finaldream productions dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der finaldream productions verfügbar sein.
  5. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der der finaldream productions alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die finaldream productions von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
  6. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die finaldream productions 25% aller im Vertrag vereinbarten Leistungen. Vereinbarte Service- und Wartungsverträge werden mit in die Berechnung einbezogen, hier erfolgt die Anrechnung auf die vereinbarte Laufzeit.
  7. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Abschluss eines laufenden Projektes, berechnet die finaldream productions 50% aller im Vertrag vereinbarten Leistungen, inklusive Service- und Wartungsverträge, zuzüglich einer Aufrechnung aller bereits erfolgten Leistungen. Vereinbarte Service- und Wartungsverträge werden auf die vereinbarte Laufzeit angerechnet.
  8. Werden bei der finaldream productions Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die finaldream productions berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  9. Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug über mindestens einen Abrechnungszeitraum ist die finaldream productions berechtigt, Daten aus Online – Angeboten zu entfernen, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Ebenso ist die finaldream productions berechtigt, ab dem 30. Tag des Zahlungsverzugs des Kunden, Zinsen in Höhe nach den, zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden, Bestimmungen von BGB § 288 berechnen.
  10. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der, zum jeweiligen Zeitpunkt, geltenden Höhe.

6. Leistungen Dritter

  1. Die finaldream productions ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Die finaldream productions bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden.
  2. Von der finaldream productions beauftragte Freie Mitarbeiter oder Subunternehmer sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der finaldream productions. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der finaldream productions eingesetzte Mitarbeiter, im laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der finaldream productions weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 BDSG und § 3 TDDSG belehrt, dass seine Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden. Durch die Unterzeichnung dieses Vertrages willigt er in diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und Weiterleitung durch die finaldream productions ein.
  2. Die finaldream productions steht dafür ein, dass alle Personen, die sich bei der finaldream productions oder ihren Dienstleistern mit den Daten befassen, die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen kennen und beachten.

8. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorar an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
  2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  3. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der finaldream productions.
  4. Die finaldream productions haftet nicht dafür, dass die von dem Kunden oder Drittanbietern gelieferten Daten frei von Urheber- oder Leistungsschutzrechten sind. Wird die finaldream productions von dritter Seite wegen eines Verstoßes Urheber oder / und Leistungsschutzrechtes in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, die finaldream productions von diesen Ansprüchen freizustellen.
  5. Bei den Daten (Quellcodes, Produktionsdaten), die im Zuge der Erstellung von Internetseiten, Anwendungen oder Grafikprodukten (Produkt) gespeichert werden, handelt es sich um EDV–Technische Arbeitsmittel der finaldream productions. Diese Arbeitsmittel sind nicht herausgabepflichtig. Es werden lediglich die, für die Darstellung oder Lauffähigkeit des Produkts benötigten Daten an den Auftraggeber übergeben, bzw. auf die Domain des Auftraggebers überspielt.

9. Zusatzleistungen

  1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

10. Geheimhaltungspflicht

  1. Die finaldream productions ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

11. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt der finaldream productions alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Weiterhin hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen.
  2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere finaldream productionsen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der finaldream productions erteilen.

12. Gewährleistung und Haftung

  1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die finaldream productions erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der DSVGO, und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die finaldream productions ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die finaldream productions von Ansprüchen Dritter frei, wenn die finaldream productions auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die finaldream productions beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die finaldream productions für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der finaldream productions die Kosten hierfür der Kunde.
  2. Die finaldream productions haftet in keinem Fall wegen der, auf den Webseiten, Webanwendungen oder Apps des Kunden, enthaltenen Sachaussagen, Inhalte, Produkte und Leistungen des Kunden. Die finaldream productions haftet auch nicht für die patent-, urheber und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
  3. Die finaldream productions haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der finaldream productions wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der finaldream productions, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der finaldream productions für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der finaldream productions nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
  4. Der Kunde stellt die finaldream productions von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen finaldream productions aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

13. Streitigkeiten

  1. Kommt es im Laufe oder nach der Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall mit Bezug auf das beauftragte Projekt, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen.
  2. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder der Höhe der Vergütung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten werden von Kunden und finaldream productions geteilt.

14. Referenznennung

  1. Die finaldream productions ist berechtigt, den Kunden als Referenz gegenüber Dritten zu nennen und dies auf der Website, in Broschüren, auf Sozialen Medien, bei Vorträgen oder in sonstiger öffentlichkeitswirksamer Form kund zu tun und auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Dies umfasst auch die Verwendung von geschützten Marken und Logos des Kunden.
  2. Darüber Hinaus ist die finaldream productions berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Impressum der von der finaldream productions erstellten Webseiten zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
  3. Die finaldream productions ist nicht verpflichtet, den Kunden als Referenz zu nennen.

15. Schlussbestimmungen

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich Bestand hat und dem Willen der Vertragsparteien wirtschaftlich am nächsten kommt.
  4. Es gibt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und gerichtsstand ist München.


Stand Januar 2021